INFO zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr
Die Stadt Gengenbach muss die gesplittete Abwassergebühr rückwirkend zum 01.01.2010 einführen, da der Baden-Württembergische Verwaltungsgerichtshof den Frischwassermaßstab für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr im Urteil vom 11.03.2010 beanstandet hat. Mit der neuen Abwasserberechnung entspricht die Stadt Gengenbach den Anforderungen der Rechtsprechung. Durch die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr wird keine neue Gebühr erhoben, sondern lediglich der Aufwand für die Abwasserbeseitigung nach einem zusätzlichen und neuen Maßstab verteilt. Für die Erhebung der gesplitteten Abwassergebühr werden die Gesamtkosten der Abwasserbeseitigung aufgeteilt nach dem Aufwand für die
• Schmutzwasserbeseitigung und für die • Niederschlagswasserbeseitigung.
Das hat zur Folge, dass es künftig eine Schmutzwassergebühr und eine Nieder-schlagswassergebühr geben wird. Die Schmutzwassergebühr wird auch künftig nach der bezogenen Frischwassermenge in Kubikmeter (m³) ermittelt. Für die Nie-derschlagswassergebühr sind die an die öffentliche Abwasserbeseitigung ange-schlossenen bebauten Flächen und die befestigten Bodenflächen der Grundstücke maßgebend. Zur öffentlichen Abwasserbeseitigung zählen auch offene und ge-schlossene Gräben, sofern sie von der Stadt Gengenbach zur öffentlichen Abwas-serbeseitigung genutzt werden.
Die Stadt Gengenbach hat zum Zwecke der Ermittlung der Flächen der einzelnen Grundstücke eine Befliegung vornehmen lassen. Aus den Befliegungsdaten ergeben sich die bebauten Flächen (= überbaute Flächen = Dachflächen) sowie die befestigten Bodenflächen der einzelnen Grundstücke. Auf Basis dieser Daten werden jedem Gebührenschuldner Selbstauskunftsunterlagen zur Ermittlung der gebührenrelevanten Versiegelungsflächen seines Grundstücks zur Verfügung gestellt. Bedeutsam ist zunächst die Überprüfung der Richtigkeit der ermittelten Flächen sowie deren etwaige Ergänzung oder Berichtigung. Danach ist die Angabe der an die Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossenen versiegelten Grundstücksflächen und ihrer Beläge (z.B. Pflaster, Rasengittersteine) vorzunehmen. Die Selbstauskunftsunterlagen bestehen aus:
• Anschreiben (1-fach, 2 Seiten) • Lageplan mit Kennzeichnung der überbauten und befestigten Bodenflächen des Grundstückes (2-fach, mindestens 1 Seite) • Berechnungsbogen mit Angabe der einzelnen überbauten / befestigten Bodenflächen in m² (gerundet) und der Abfrage, ob von den einzelnen Flächen Niederschlagswasser der Kanalisation zugeführt wird. Die Grundstückseigentümer werden gebeten, mitzuteilen, mit welchen der im Einzelnen angegebenen Beläge (s. dazu Berechnungsbogen) die einzelnen Flächen versehen sind bzw. ob eine Regenwassernutzungsanlage oder Retentionsanlage nachgeschaltet ist (2-fach, mindestens 1 Seite) • Ausfüllhilfe (1-fach, 1 Seite).
Die einzelnen Flächenbeläge sind aufgrund eines Ratsbeschlusses vom 16.02.2011 abhängig vom Grad ihrer Wasserdurchlässigkeit, mit unterschiedlichen Gewichtungsfaktoren versehen worden. Die gewählte Differenzierung orientiert sich an einem aktuellen Satzungsvorschlag des Gemeindetages Baden-Württemberg.
Die Bürger sind zur vollständigen und wahrheitsgemäßen Angabe der erbetenen Auskünfte nach dem Kommunalabgabengesetz i.V.m. der Abgabenordnung ver-pflichtet. Unterbleibt diese Mitwirkung, wird dann in einer allgemeinen Presseinformation nochmals erinnert. Unterbleibt die Auskunft auch danach, erfolgt eine Schätzung auf Basis der durch die Befliegung ermittelten überbauten Flächen und der befestigten Bodenflächen mit der Annahme vollständiger Einlei-tung.
Die Bürger werden rechtzeitig über den Fortgang des Projekts unterrichtet. Auch mit einer umfangreichen Informationsbroschüre, die auch auf der Homepage der Stadt Gengenbach für Sie einsehbar ist: www.stadtwerke-gengenbach.de. Die Hintergründe und die Durchführung des Selbstauskunftsverfahrens im Einzelnen u.v.m. werden im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung in der Stadthalle am
30.06.2011 | Beginn: 19.00 Uhr (Stadthalle geöffnet ab 18.30 Uhr) |
zu der Sie hiermit herzlich eingeladen werden, erörtert.
Weiter haben Sie dann in einem speziell eingerichteten Bürgerinformationsbüro, das vom 04.07.2011 bis 15.07.2011 für Sie geöffnet ist, die Möglichkeit, Ihre jeweiligen und speziellen Fragen kundigen Mitarbeitern der Stadtwerke Gengenbach, Bereich Technisches Büro, und des beauftragten Dienstleiters zu stellen. Die Öffnungszeiten dieses Bürgerinformationsbüro sind von Montag bis Freitag einheitlich von 9:00 Uhr – 16:30 Uhr.
Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadtwerke Gengenbach
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