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Die dritte Wärmeschutzverordnung von 1995 (WschVO 95) setzt Zeichen. Der wirtschaftliche Umgang mit den Energieressourcen und der Umweltschutz in Form einer Verringerung der CO2-Emissionen spielen eine wichtige Rolle. Planer und Architekten müssen sich nicht nur um den Wärmeverlust (k-Wert) einzelner Bauteile kümmern, sondern sich zudem mit dem Jahresheizwärmebedarf eines Gebäudes vertraut machen. Neben generell niedrigen k-Werten gelten für unterschiedliche Gebäudearten und Nutzungszwecke unterschiedliche Anforderungen und Berechnungsmethoden. Der zulässige maximale Jahresheizwärmebedarf hängt von der Form und dem Volumen des Gebäudes ab. Er berücksichtigt neben dem Transmissionswärmebedarf (Wärmeverlust über die Außenwände) den Lüftungswärmebedarf (Wärmeverlust durch Lüften). Ebenso die so genannten Internen Gewinne (im Haus erzeugter Wärmegewinn, der nicht durch Heizung, sondern durch elektrische Geräte wie zum Beispiel Herd oder Beleuchtung und durch menschliche Körperwärme verursacht wird) sowie die solaren Gewinne (Wärmegewinn über Fenster durch Sonneneinstrahlung). Nach WschVO 95 soll es für jedes Haus einen Wärmebedarfsausweis geben, mit dem der Hausbesitzer den Jahresheizwärmebedarf rechnerisch nachvollziehen und den ungefähren Energiebedarf einschätzen kann.
Energiesparen gehört demnach seit der WschVO 95 bei den Überlegungen zum Neubau von Anfang an dazu. So betrachtet ist der WschVO 95 ein konsequenter Schritt in Richtung Niedrigenergiehaus. |