Stadtwerke-Kunden profitieren von Umsatzsteuersenkungen
icon.crdate17.07.2020
Der Bundestag hat die Senkung der Umsatzsteuer, umgangssprachlich auch als Mehrwertsteuer bezeichnet, beschlossen.
Stadtwerke-Kunden profitieren von Umsatzsteuersenkungen
Der Bundestag hat die Senkung der Umsatzsteuer, umgangssprachlich auch als Mehrwertsteuer bezeichnet, von 19 % auf 16 % bei Strom-, Gas- und Wärmelieferungen und von 7 % auf 5 % bei der Wasserversorgung beschlossen.
„Für uns ist klar: Wir geben die Steuersenkung des Konjunktur- und Zukunftspaketes der Bundesregierung weiter, darauf können sich unsere Kunden verlassen“, erklärt Jochen Brosi, Werkleiter der Stadtwerke Gengenbach.
Extra-Vorteil für Stadtwerke-Kunden
Durch das stichtagsbezogene Abrechnungssystem der Stadtwerke mit einer Abrechnung zum Jahresende haben Kunden der Stadtwerke Gengenbach sogar einen weiteren großen Vorteil. Bei Strom-, Gas-, Wärme- und Wasserlieferungen ist der Umsatzsteuersatz anzuwenden, der am Ende des Abrechnungszeitraumes gültig ist. Nach derzeitiger Rechtsgrundlage bedeutet das, dass für die Energie- und Wasserlieferungen sogar für das gesamte Jahr 2020 die reduzierte Umsatzsteuer anzuwenden ist.
Eine Ausnahme bilden hierbei Großkunden, welche eine monatliche Energieabrechnung erhalten. Hier wird die Umsatzsteuer monatsgenau angesetzt.
Abschlagszahlungen
Um den Anpassungsaufwand so gering wie möglich zu halten, werden die Abschlagszahlungen unserer Kunden standardmäßig nicht angepasst. Die Umsatzsteuersenkung bei den Abschlägen wird dann bei der Jahresabrechnung verrechnet.
Sollten sich für die Stadtwerke-Kunden Fragen ergeben, steht das Team des Kundenservices wie gewohnt persönlich, telefonisch (07803/930-300) oder per Mail zur Verfügung.