Häufig gestellte Fragen
Auf dieser Seite haben wir für Sie einige Fragen zusammengestellt, die uns häufig erreichen.
Falls Sie die Antwort auf Ihre Frage hier nicht gefunden haben, hilft Ihnen unser telefonischer Kundenservice gerne weiter.
Allgemein
Welche Gebiete werden von den Stadtwerken beliefert?
Die Stadtwerke Gengenbach können bundesweit Strom und Gas liefern. Aufgrund unterschiedlich hoher Netzentgelte können die Preise jedoch variieren. Wohnen Sie außerhalb der Ortenau und möchten von uns mit Strom oder Gas versorgt werden? Unser Kundenservice erstellt Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Was muss ich tun, wenn ich zu den Stadtwerken Gengenbach wechseln möchte?
Mit dem Ausfüllen und Unterschreiben des Strom- bzw. Gaslieferungsvertrages erteilen Sie den Stadtwerke Gengenbach die Vollmacht, die bestehenden Strom- bzw. Gaslieferungsverträge bei Ihrem alten Versorger zu kündigen. Die Kündigung wird dann zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorgenommen.
Erst in dem Moment, in welchem Ihr bisheriger Vertrag endet übernehmen die Stadtwerke Gengenbach die Versorgung.
Bleibt meine Zählernummer auch nach dem Lieferantenwechsel gleich?
Der Zähler ist in der Regel Eigentum des örtlichen Netzbetreibers. Die Stadtwerke Gengenbach zahlen dem jeweiligen Netzbetreiber sogenannte Netznutzungsentgelte, um den Zähler nutzen zu dürfen.
Deshalb bleibt die Zählernummer Ihres Strom- bzw. Gaszählers gleich, es sei denn der Zähler wird aufgrund des Ablaufs der Eichfrist gewechselt.
Haben die Premium-Verträge eine Mindestlaufzeit?
Ja. Unserer Premium-Verträge laufen immer bis zum Jahresende. Die Verträge können mit einer Frist von 2 Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Ein Sonderkündigungsrecht besteht bei allen Preisanpassungen, welche nicht auf eine Änderung der gesetzlichen Abgaben und Umlagen zurückzuführen sind.
Bin ich bei einem Wohnungswechsel an meinen Vertrag weiterhin gebunden?
Bei Wohnungswechsel und sonstigen Veränderungen bitten wir darum, uns spätestens 3 Werktage vor Auszug die Abmeldung schriftlich per E-Mail oder postalisch mitzuteilen. Unterbleibt dies, sind Sie weiterhin für alle anfallenden Kosten - auch durch Dritte - zahlungspflichtig.
Wie und wie oft wird die Abschlagszahlung ermittelt/erhoben?
Der monatliche Abschlag errechnet sich auf Basis Ihrer voraussichtlichen Jahreskosten und wird durch 11 Monate geteilt. Den Abschlag erheben wir von Februar bis Dezember, also 11 mal im Jahr. Im Januar wird dann die Jahresabrechnung durchgeführt.
Wieso ändert sich mein Abschlag jedes Jahr?
Die Stadtwerke Gengenbach sind gesetzlich dazu verpflichtet, den Abschlag nach jeder Jahresrechnung auf Grundlage des aktuellen Verbrauches und der aktuellen Preise neu zu berechnen. So ist es beispielsweise nicht möglich, dass wir, obwohl Ihr Verbrauch gesunken ist, den gleichen Abschlag wie bisher einziehen. Wir würden dann ein Guthaben ansammeln, welches eigentlich Ihnen gehört.
Sollte die Höhe des errechneten Abschlages nicht Ihren Vorstellung entsprechen, können Sie uns gerne unter der Telefonnummer 07803 930 300 kontaktieren, um die Abschlagshöhe ändern zu lassen.
Strom
Wo befindet sich mein Stromzähler?
Ihren Stromzähler finden Sie in der Regel in einem Zählerschrank im Keller oder im Treppenhaus Ihres Hauses.
Kann mir aufgrund eines Versorgerwechsels der Strom abgestellt werden?
Nein, Sie haben ein Recht auf Stromversorgung. Die Versorgung wird über Ihren örtlichen Stromnetzbetreiber, unabhängig von Ihrem Stromlieferanten, gewährleistet.
Wer hilft bei Stromausfall?
Bei einem Stromausfall wenden Sie sich bitte direkt an Ihren örtlichen Netzbetreiber. Dieser ist für die Funktionsfähigkeit des Stromnetzes zuständig.
Im Bereich der Gengenbacher Kernstadt ist die Störungsnummer der Stadtwerke 24 Stunden am Tag unter der Rufnummer 07803 97 77 77 erreichbar.
Was versteht man unter der Stromkennzeichnung?
Die Stromkennzeichnung informiert Sie darüber, welchen Anteil die einzelnen Energieträger am Energiemix zur Stromerzeugung haben. Unterschieden wird dabei zwischen erneuerbaren Energien (z.B. Windkraft, Sonnenenergie, Wasserkraft), Kernkraft und fossilen und sonstigen Energieträgern (z.B. Steinkohle, Erdgas).
Gas
Mein Gaszähler misst den Verbrauch in Kubikmetern, auf meiner Rechnung wird der Verbrauch jedoch in kWh umgerechnet. Warum?
Die abgelesenen Kubikmeter (m³) werden anhand des Brennwertfaktors in kWh umgerechnet. Der Brennwertfaktor zeigt an, wie viel Wärme in einem m³ Gas enthalten ist. Der Brennwert innerhalb eines Kubikmeters Brennstoff könnte schwanken. Eine Kilowattstunde ist jedoch eine feste Einheit.
Wie erfolgt die Umrechnung von Erdgas von Kubikmeter (m³) zu Kilowattstunde (kWh)?
Erdgas wird am Zähler in Kubikmetern (m³) nach seinem Volumen gemessen und dann rechnerisch auf Basis des Regelwerks des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW), Arbeitsblatt G 685, in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet. Dabei spielt der Energiegehalt des Naturproduktes Erdgases im Abrechnungszeitraum sowie der an der Abnahmestelle vorhandene tatsächliche Druck eine Rolle.
Wie die genaue Umrechnung erfolgt, wird Ihnen auf unserer Abrechnung immer erläutert. Gerne steht Ihnen bei Fragen auch unser Kundenservice zur Verfügung.
Ist Erdgas wirklich sicher?
Wurde Ihre Erdgasheizung von einem Fachmann montiert, so können Sie davon ausgehen, dass der Handwerker mit entsprechender Sorgfalt die Installation vorgenommen hat. Darüber hinaus führen unsere Mitarbeiter nach Verlegung des Gashausanschlusses eine Druckprüfung durch, mit welchem die Dichtigkeit der Leitung überprüft wird. Erst wenn diese Prüfung bestanden wurde, wird Gas in die Leitung eingeleitet.
Außerdem wird in unseren Hausanschlussleitungen ein sogenannter Gasströmungswächter eingebaut, welcher bei einem nachträglich auftretenden Schaden an der Leitung diese verschließt und ein unkontrolliertes Austreten von Erdgas verhindert.
Warum riecht Erdgas?
Von Natur aus ist Gas geruchlos. Um allerdings austretendes Gas schneller zu bemerken, wird ihm ein stark richender Zusatzstoff (Odormittel) beigemischt.
Wasser
Woher weiß ich wie hart das Wasser in Gengenbach ist?
Die Wasserhärte finden Sie auf der Unterseite Dein Wasser.
Hier können Sie sich auch alle anderen Untersuchungswerte als pdf herunterladen.
Warum wird unser Hauptwasserzähler eigentlich ausgetauscht?
Wie viele andere Messgeräte auch, unterliegen die von den Stadtwerken Gengenbach eingebauten Wasserzähler der gesetzlichen Eichpflicht. Deshalb werden Wasserzähler in der Regel spätestens alle 6 Jahre gegen neue Zähler ausgetauscht.
Was muss ich bei einem Rohrbruch tun?
Bitte informieren Sie umgehend unsere Stör- und Notfallnummer unter 07803 97 77 77
Die Stadtwerke Gengenbach sind für die Leitung bis zur Wasserhauptabsperreinrichtung verantwortlich. Nach dieser ist der Hauseigentümer verantwortlich und der Schaden muss durch ein Installationsunternehmen behoben werden.