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Mitarbeiter-FAQ zu den Energiepreisbremsen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

die Energiepreisbremsen werden uns noch einige Zeit besonders fordern.

Das Thema ist auf den ersten Blick simpel, in der Tiefe aber doch sehr komplex.

 

Wir möchten euch mit diesem FAQ eine Hilfestellung für den Kundenkontakt am Telefon, per Mail oder im persönlichen Kontakt geben.

Bitte sendet Fragen, welche ihr vermehrt hört aber noch nicht im FAQ behandelt sind per Mail an Frank Zarska

Am Ende der Seite findet ihr auch noch Links zu Dokumenten und FAQs externer Behörden und Verbänden.

Kundeninformation und Abschläge

Der Kunde hat nur ein Anschreiben erhalten

Leider konnten wir nicht alle Anschreiben am vergangenen Freitag versenden.

Daher kann es sein, dass Kunden noch einzelne Anschreiben fehlen. Diese werden im Laufe der Woche versendet.

WICHTIG: Die reduzierten Abschläge sind im System bereits hinterlegt und werden auch entsprechend bei dem Abschlagslauf berücksichtigt.

Das ermittelte Entlastungskontingent weicht von meinem Jahresverbrauch 2021 ab

Bitte ergänzend Bereich "Entlastungskontingente" beachten

In Einzelfällen wird die Jahresverbrauchsprognose vom Netzbetreiber angepasst.
Das ist z.B. der Fall wenn der Netzbetreiber Kenntnis über eine signifikante Nutzungs- bzw. Bedarfsänderung erlangt hat.

Beispiele: Einbau einer Wärmepumpe, Anschaffung eines E-Autos. Aber auch Wegfall eines großen Stromverbrauchers (Pool etc.)

  

Wie wurde der neue Abschlag errechnet?

Den neuen Abschlag haben wir durch eine Probeabrechnung in WinEV errechnen lassen.
Hierbei wurden die aktuellsten Zählerstände und Verbräuche zugrunde gelegt, die systemseitig vorhanden sind.

Hierbei wurden dann die Verbräuche mit den ermittelten Entlastungsbeträgen verrechnet.

 

Der neue Abschlag ist höher als der alte Abschlag vor der Energiepreisbremse

Dies kann passieren, wenn die Abschläge zuletzt manuell errechnet wurden. Beispielsweise bei einem Neueinzug des Kunden. Leider haben wir hier z.T. bereits Abschläge inkl. Preisbremse errechnet und händisch eingetragen. Weitere Fälle sind vermeintliche Leerstände auf denen doch Verbräuche aufgelaufen sind.

Bilder durch Anklicken vergrößern

Der neu errechnete Abschlag ist im Vergleich zum Abschlag der 2022 gezahlt wurde nur ein paar Euro höher

Es gibt Kunden, die beim Vergleich der Abschläge die 2022 gezahlt wurden und der neu errechneten Abschläge nur ein paar Euro mehr oder sogar weniger zahlen.

Das liegt daran, dass die teils sehr hohen Energieeinsparungen die Kostensteigerungen in weiten Teilen auffangen. In Verbindung mit der Preisbremse ist die Mehrbelastung im Vergleich zum Vorjahr teils sehr überschaubar, in Einzelfällen auch garnicht gegeben.

Kann der Abschlag nach oben angepasst werden?

Ja, die Abschläge können weiterhin nach oben angepasst werden.

Auf die Höhe der Entlastungsbeträge hat das keinen Einfluss.

Wurde der neue Abschlag auf Grundlage der Prognose oder des zuletzt ermittelten Verbrauchs errechnet?

Der neue Abschlag wurde mit dem zuletzt ermittelten Verbrauch errechnet. Die Prognose wird nur zur Errechnung des Entlastungskontingents verwendet.

Die Energiehilfe ist bei Doppeltarifzähler nur nach dem HT-Verbrauch berechnet

Dieser Fehler ist bekannt.

Bis zur Bereinigung durch ein Update, bitte die Energiehilfesätze durch den Vertrieb manuell neu errechnen lassen.

Der Kunde hatte seinen Abschlag vor Inkrafttreten der Preisbremsen nach oben korrgiert. Nun bekommt er wieder einen geringeren Abschlag mitgeteilt

Die Kundenwünsche konnten bei der Berechnung der neuen Abschläge nicht automatisch übernommen werden.
Rechtlich sind wir verpflichtet den neu errechneten Abschlag mitzuteilen.

Wir haben versucht die bereits mitgeteilten Kundenwünsche wieder einzutragen.
Aufgrund der Vielzahl ist das nicht bei allen Kunden gelungen.
Wenn betroffene Kunden anrufen, kann der Abschlag wieder korrigiert werden.

Entlastungskontingente

Wie errechnet sich das Entlastungskontingent im Strom?

Fallgruppe SLP-Kunden:

Bei SLP-Kunden wird lt. Gesetzgeber die aktuelle Jahresverbrauchsprognose. In den meisten Fällen handelt es sich hierbei um den Jahresverbrauch 2021.
Für Neueinzüge wird vom Netzbetreiber eine Jahresverbrauchsprognose ermittelt. Diese orientiert sich in der Regel an der Personenzahl, die einzieht oder im Fall von Gewerbeeinheiten an vergleichbaren Unternehmen.

Fallgruppe RLM-Kunden und Kunden mit Smart-Meter:

Hier wird grundsätzlich der gemessene Verbrauch 2021 zugrunde gelegt. Bei Kunden die eine neue RLM- oder Smart-Meter Messung haben und keine gemessenen Werte 2021 vorhanden sind, werden die aktuellsten 12 Monate mit gemessenen Werte zugrunde gelegt.

Gibt es noch keine 12 gemessenen Monate, wird aufgrund der vorliegenden Werte eine Hochrechnung vorgenommen.

 

Wie errechnet sich das Entlastungskontingent im Gas?

Fallgruppe SLP-Kunden:

Bei SLP-Kunden wird lt. Gesetzgeber die Jahresverbrauchsprognose, die im September 2022 gegolten hat zugrunde gelegt. In den meisten Fällen handelt es sich hierbei um den Jahresverbrauch 2021.
Für Neueinzüge wird vom Netzbetreiber eine Jahresverbrauchsprognose ermittelt. Diese orientiert sich in der Regel an der Personenzahl, die einzieht bzw. Wohnfläche oder im Fall von Gewerbeeinheiten an vergleichbaren Unternehmen.

Fallgruppe RLM-Kunden:

Hier wird grundsätzlich der gemessene Verbrauch 2021 zugrunde gelegt. Bei Kunden die eine neue RLM-Messung haben und keine gemessenen Werte 2021 vorhanden sind, werden die aktuellsten 12 Monate mit gemessenen Werte zugrunde gelegt.

Gibt es noch keine 12 gemessenen Monate, wird aufgrund der vorliegenden Werte eine Hochrechnung vorgenommen.

Systemseitige Umsetzung (WinEV)

Wo findet man die Werte, die der Energiepreisbremse zugrunde liegen?

Im Dialog Kunde/Verbrauchsstelle gibt es einen Reiter Energiehilfen, in dem alle relevanten Daten hinterlegt sind.

 

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